Die Einhaltung der Taxonomieverordnung stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Ein sorgfältiger Plan und eine zentrale Datenverwaltung sind entscheidend. Erfahren Sie, welche Grundlagen Sie dafür beachten müssen und wie Sie die EU-Taxonomie-Verordnung Schritt für Schritt umsetzen.
12.12.2024
7 Minuten Lesezeit
Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt Unternehmen und Nachhaltigkeitsverantwortliche vor komplexe Herausforderungen. Eine der größten Hürden liegt in der Identifikation und Bewertung von Taxonomiefähigkeit und Taxonomie-Konformität der Wirtschaftstätigkeiten. Zudem ist die Datenbeschaffung und -verarbeitung äußerst zeitaufwändig. Auch die dynamische Gesetzeslage sorgt für Unsicherheiten, da die Kriterien und Anforderungen laufend aktualisiert werden – Unternehmen müssen flexibel bleiben und ihre Prozesse regelmäßig anpassen.
Trotz der Herausforderungen ergeben sich auch erhebliche Chancen, wenn Sie die EU-Taxonomie umsetzen! Die Konformität mit der Verordnung erleichtert Ihnen den Zugang zu grünen Finanzierungen. Indem Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie anhand der EU-Taxonomie schärfen, stärken Sie nicht nur das Vertrauen der Stakeholder, sondern schaffen auch Wettbewerbsvorteile in einem Markt, der zunehmend auf ESG-Kriterien achtet. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir die wesentlichen Hintergrundinformationen und Schritte für Sie zusammengefasst.
Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit bewertet. Mit klaren Kriterien und Definitionen gibt die EU Unternehmen und Investor:innen eine Orientierung, welche Aktivitäten klima- bzw. umweltfreundlich sind. So fördert die Verordnung den Kapitalfluss in nachhaltige Bereiche und hilft Unternehmen, sich an die steigenden Anforderungen an ESG (Environment, Social, Governance) anzupassen.
Bislang gilt die Taxonomieverordnung für Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen – große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Finanzmarktteilnehmer, die in der EU Finanzprodukte anbieten. Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert sich der Kreis jedoch: Ab 2025 müssen alle großen CSRD-Pflichtigen Unternehmen1 und bestimmte Nicht-EU-Unternehmen gemäß der EU-Taxonomie berichten. Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt eine Übergangsfrist bis 2026.
Wenn Sie von der EU-Taxonomie betroffen sind, sollten Sie sich zunächst mit den sechs Umweltzielen vertraut machen, denen wirtschaftliche Aktivitäten laut Taxonomieverordnung entgegenwirken oder zu deren Erreichung sie einen substanziellen Beitrag leisten können.
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Anhand dieser Ziele entscheidet sich, welche Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig und / oder -konform sind. Sie sind essenziell für alle, die die EU-Taxonomie umsetzen.
Die Berichtspflicht der CSRD-Richtlinie wird stufenweise eingeführt. Dies ermöglicht Unternehmen, Taxonomiefähigkeit beschreibt, ob eine Wirtschaftstätigkeit grundsätzlich unter die EU-Taxonomie-Verordnung fällt, das heißt, ob sie prinzipiell als überprüfbare nachhaltige Aktivität klassifiziert werden kann.
Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie:
1. In den Katalog der EU-Taxonomie aufgenommen ist: Die EU hat eine Liste mit wirtschaftlichen Aktivitäten erstellt, die einen signifikanten Einfluss auf die Umwelt haben können. Diese Aktivitäten sind im „EU Taxonomy Compass“2 dokumentiert. Hierzu gehören unter anderem:
2. Eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie adressiert: Die Wirtschaftstätigkeit muss einen Bezug zu mindestens einem der sechs definierten Umweltziele der EU-Taxonomie haben.
Taxonomie-Konformität beschreibt, ob eine wirtschaftliche Aktivität die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllt und somit als nachhaltig im Sinne der EU-Kriterien eingestuft werden kann.
Um als taxonomie-konform zu gelten, muss eine Wirtschaftstätigkeit drei zentrale Anforderungen erfüllen:
1. Wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel: Die Aktivität muss mindestens eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie substanziell unterstützen. Dafür gibt es feste Kriterien, die vollständig erfüllt sein müssen.
2. Do No Significant Harm (DNSH)-Prinzip: Die Aktivität darf keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zufügen. Das DNSH-Prinzip stellt sicher, dass eine positive Wirkung in einem Bereich nicht durch negative Auswirkungen in einem anderen Bereich aufgehoben wird.
3. Einhaltung von Mindestschutzmaßnahmen: Die Aktivität muss grundlegende soziale und Governance-bezogene Mindeststandards einhalten, wie etwa die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Wenn Sie die EU-Taxonomie umsetzen müssen, sind diese fünf Schritte entscheidend:
1. Taxonomiefähigkeit: Identifizieren Sie anhand der oben beschriebenen Kriterien, welche Ihrer Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig sind. Insbesondere für Nachhaltigkeitsverantwortliche, die keinen Controlling-Hintergrund haben, kann diese Aufgabe zunächst überfordernd sein – eine Software wie leadity oder externe Beratung helfen Ihnen dabei!
2. Datenauswahl: Tragen Sie die Finanzdaten Ihrer relevanten Umsatz-Posten sowie Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) zusammen. In der leadity-Software können Sie Daten aus bestehenden Quellen wie ERP-Systemen, DATEV, Ihrer Finanz- oder Projektmanagementsoftware hochladen.
3. Zuweisung: Nachdem Sie die Daten bestmöglich geclustert haben, weisen Sie diese den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu. An dieser Stelle werden endgültig alle Daten herausgefiltert, die für die EU-Taxonomie nicht relevant sind.
4. Taxonomie-Konformität: Prüfen Sie nun anhand der oben beschriebenen Kriterien, welche Ihrer Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform sind. In leadity nutzen Sie dafür die integrierten Fragebögen, in denen die Kriterien der Anhänge zur Taxonomieverordnung abgebildet sind, und hinterlegen direkt Erläuterungen für die Wirtschaftsprüfung.
5. Reporting: Abschließend müssen Sie Ihr Vorgehen, die Kategorisierung Ihrer Wirtschaftsaktivitäten sowie Key Performance Indicators (KPIs) strukturiert darlegen. Zu letzteren gehören insbesondere die taxonomiefähigen und -konformen Anteile an Umsatz-, CapEx- und OpEx-Posten. Die leadity Software berechnet diese automatisch.
Die EU-Taxonomie-Berichterstattung erfolgt nicht separat, sondern als Teil des Jahres- oder Nachhaltigkeitsberichts, der gemäß der CSRD erstellt wird. Der Bericht muss strukturiert und maschinenlesbar in einem bislang nicht finalen Tagging-Format3 vorliegen, um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsdaten zu gewährleisten. Dazu dienen standardisierte Meldebögen.4 Der Bericht sollte außerdem über Verlinkungen zu relevanten Nachweisdokumenten verfügen, z. B. Umweltzertifikate, technische Bewertungen und Prüfergebnisse. Viele Unternehmen veröffentlichen den Bericht zudem auf Ihrer Website.5
In der Praxis kann das Umsetzen der Taxonomieverordnung schnell unübersichtlich werden und überflüssig viel Zeit und personelle Ressourcen in Anspruch nehmen. Deshalb haben wir bei leadity in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfenden und betroffenen leadity-Usern ein spezielles Modul entwickelt, mit dem Sie die EU-Taxonomie umsetzen, indem Sie systematisch durch die oben genannten fünf Schritte geführt werden.
Die leadity-Software bleibt auf dem neuesten Stand des EU-Taxonomie-Kompass und lässt sich an Ihre Rechnungslegung anpassen, sodass Sie direkt loslegen können und nicht ständig nachjustieren müssen. Nach dem Import können Sie Ihre Daten zentral um Nachweisdokumente ergänzen und abteilungsübergreifend mithilfe von Projektmanagement-Tools bearbeiten. Die Sicherheit ist nach ISO27001 zertifiziert.
Abschließend generiert leadity automatisiert Ihre fertigen Meldebögen – auch im maschinenlesbaren Format.3 Dank klarer Strukturen und Audit Trails ist der Weg dahin auch für Prüfende transparent nachvollziehbar und erspart Ihnen Revisionen. Wenn Sie die leadity-Software kostenlos und unverbindlich testen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Demo-Termin mit uns.
Die EU-Taxonomie ist ein Meilenstein für nachhaltigeres Wirtschaften in Europa. Sie gibt Unternehmen klare Vorgaben, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten und wie diese berichtet werden müssen. Mit der richtigen Unterstützung, wie der leadity-Software, können Unternehmen nicht nur den regulatorischen Druck mindern, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile schaffen.
1 CSRD-Richtlinie: Was Sie über die neue Berichtspflicht wissen müssen
2 „EU Taxonomy Compass“ der Europäischen Kommission
3 Im EU-Taxonomie-Modul von leadity wird das Tagging entsprechend abgebildet, sodass unsere User keine zusätzliche Software benötigen.
4 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 mit Meldebögen im Anhang
Pia ist als Content Managerin bei leadity dafür zuständig, komplexe Nachhaltigkeitsthemen einfach auf den Punkt zu bringen. Das tut sie hier im Magazin, in unserem Newsletter und auf LinkedIn.
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