CSRD-Reporting digital und rechtskonform umsetzen
Softwaregestützt, smart und revisionssicher: leadity vereinfacht es, die CSRD-Berichtspflicht ESRS-konform umzusetzen.
Softwaregestützt, smart und revisionssicher: leadity vereinfacht es, die CSRD-Berichtspflicht ESRS-konform umzusetzen.
CSRD/ESRS, GRI, DNK, SDG und ZNU-Standard
Ob revisionssichere CSRD-Berichte nach ESRS, GRI (Global Reporting Initiative), dem deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder den Sustainable Development Goals der UN (SDGs) – Querverlinkungen zwischen Ihren Daten ersparen Ihnen eine aufwändige doppelte Dokumentation.
CSRD-Software – weitere Funktionen
Die erweiterte Berichterstattung ist nur eines von mehreren integrierten Modulen der leadity-Software. Ob Strategie, Nachhaltigkeitsmanagement, Berichterstattung gemäß ESRS/CSRD oder Klimabilanzierung: leadity bietet zahlreiche Funktionen, um Ihr Nachhaltigkeitsmanagement effizienter zu gestalten.
FAQs zur CSRD-Berichtspflicht
Sollten Sie weiterführende Fragen zum CSRD-Reporting in leadity haben, so schreiben Sie uns gerne an kontakt@leadity.de
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen in der EU. Die CSRD-Berichterstattung betrifft folgende Unternehmen:
1. Große Unternehmen, die die EU-Kriterien für "große Unternehmen" erfüllen. Diese Kriterien sind:
- Durchschnittlich mind. 250 Beschäftigte,
- Bilanzsumme mind. 25 Mio. €,
- Nettoumsatzerlöse mind. 50 Mio. €.
2. Börsennotierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Dies schließt auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein.
3. Tochtergesellschaften großer Unternehmen. Wenn die Muttergesellschaft nicht berichtet, müssen auch Tochterunternehmen, die Teil einer großen Unternehmensgruppe sind berichten.
4. Nicht-europäische Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit in der EU. Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro in der EU erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, sind ebenfalls berichtspflichtig.
Die Umsetzung dieser neuen Regelungen erfolgt schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 und wird in den folgenden Jahren auf weitere Unternehmen ausgeweitet. Das Ziel der CSRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird schrittweise eingeführt, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Die Einführung erfolgt in mehreren Phasen:
2024:
Ab dem 1. Januar 2024 müssen große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, die neuen Anforderungen der CSRD erfüllen. Dies betrifft vor allem große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitende.
2025:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen weitere große Unternehmen, die nicht der NFRD unterliegen, aber die Kriterien der CSRD erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme), die neuen Berichtsanforderungen erfüllen.
2028:
Ab dem 1. Januar 2028 müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die börsennotiert sind, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften die CSRD-Anforderungen erfüllen und berichten.
2028:
Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch nicht-europäische Unternehmen, die einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro in der EU erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, die CSRD-Anforderungen erfüllen.
Diese gestaffelte Einführung ermöglicht es Unternehmen, sich schrittweise auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Systeme und Prozesse implementieren können.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verlangt von Unternehmen, dass sie umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Dabei müssen sie verschiedene Hauptbereiche detailliert beschreiben und dokumentieren. Die wichtigsten Inhalte sind:
Umweltaspekte:
Hier geht es um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und das Klima, Klimaschutzmaßnahmen, Anpassungsstrategien an den Klimawandel, Energieverbrauch und -effizienz, Nutzung von Wasserressourcen, Abfallmanagement sowie den Schutz der Biodiversität und Ökosysteme.
Soziale und Arbeitnehmeraspekte:
Hier werden Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen (einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz), Arbeitnehmerrechte und Sozialdialog, Einhaltung von Arbeitsstandards und Menschenrechten in der gesamten Lieferkette sowie Diversity und Inklusion am Arbeitsplatz behandelt.
Governance und Geschäftsführung:
Hier geht es um die Geschäftsführungs- und Aufsichtsstruktur des Unternehmens, Unternehmensethik und Integrität, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie die Unabhängigkeit und Qualifikationen der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit:
Hier werden das Geschäftsmodell und die Unternehmensstrategie im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsziele und der Fortschritt bei der Erreichung dieser Ziele sowie die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf die finanzielle Performance und die Unternehmensstrategie behandelt.
Daten und Leistungsindikatoren:
Hier geht es um quantitative und qualitative Leistungsindikatoren, die die Nachhaltigkeitsleistung messbar machen, vergleichbare und konsistente Daten zur Bewertung des Fortschritts im Zeitverlauf sowie Zielvorgaben und Benchmarks.
Lieferkette und Geschäftspartner:
Hier werden Nachhaltigkeitspraktiken entlang der gesamten Lieferkette, die Bewertung und Überwachung der Lieferanten hinsichtlich sozialer und ökologischer Standards sowie die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung behandelt.
Berichtsstandards und Transparenz:
Hier geht es um die Anwendung anerkannter Berichtsstandards wie den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Gewährleistung der Transparenz und Zugänglichkeit der Berichte für alle relevanten Stakeholder sowie die externe Prüfung und Verifizierung der Nachhaltigkeitsberichte.
Diese umfassenden Berichtspflichten sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent und nachvollziehbar darstellen, um den steigenden Anforderungen von Investoren, Kunden und der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Deutschland erfolgt durch die Anpassung nationaler Gesetze und Vorschriften an die Anforderungen der EU-Richtlinie. Die wichtigsten Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung sind:
Anpassung des Handelsgesetzbuches (HGB):
Das HGB wird geändert, um die neuen Berichtspflichten der CSRD zu integrieren. Dies betrifft insbesondere die §§ 289b bis 289e und 315b bis 315d HGB, die bisher die nichtfinanzielle Berichterstattung regeln.
Verpflichtende Berichterstattung:
Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen detaillierte Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) erstellen. Dies betrifft große Unternehmen, börsennotierte Unternehmen, sowie bestimmte nicht-europäische Unternehmen mit bedeutender Tätigkeit in der EU.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS):
Die Berichterstattung muss gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen. Diese Standards legen detaillierte Vorgaben für die Inhalte und Formate der Berichte fest.
Externe Prüfung und Verifizierung:
Die Nachhaltigkeitsberichte müssen von externen Prüfer:innen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese externe Prüfung soll sicherstellen, dass die Berichte den hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Die Prüfung erfolgt in Deutschland als so genannte Limited Assurance im Rahmen der Prüfung des Lageberichts beim Jahresabschluss.
Digitale Berichterstattung:
Unternehmen müssen ihre Berichte digital erstellen und in einem speziellen elektronischen Format einreichen. Das Format wird auch tagging genannt, da Informationen getaggt werden. Dies erleichtert die Verarbeitung und Analyse der Daten durch Aufsichtsbehörden und andere Interessengruppen.
Veröffentlichungsfristen:
Die Berichte müssen jährlich veröffentlicht werden, in der Regel zusammen mit dem Jahresabschluss. Die Fristen für die Veröffentlichung werden in den nationalen Vorschriften festgelegt.
Erweiterte Haftung und Sanktionen:
Bei Nichterfüllung der Berichtspflichten können Sanktionen verhängt werden. Die Haftung für die Einhaltung der Berichtspflichten liegt bei den Unternehmensleitungen.
Schulung und Unterstützung:
Unternehmen werden durch Schulungsprogramme und Leitfäden unterstützt, um die neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Dies umfasst auch technische Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung der Berichte.
Koordination und Überwachung:
In Deutschland wird die Umsetzung der CSRD durch zuständige nationale Behörden wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und das Bundesamt für Justiz (BfJ) koordiniert und überwacht.
Die Umsetzung der CSRD in Deutschland soll sicherstellen, dass Unternehmen umfassend und transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten, um den gestiegenen Anforderungen von Investoren, Kunden und der Gesellschaft gerecht zu werden.
Nachhaltige Berichterstattung nach Standards Ihrer Wahl
leadity integriert Reportings nach ESRS, GRI, DNK, ZNU und SDGs in einer Plattform. Mit wenigen Klicks erstellen Sie Berichte nach dem passenden Standard, verknüpfen Daten und integrieren externe Quellen. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen gerne in einem kurzen, kostenlosen Termin, wie leadity Ihren Arbeitsalltag erleichtert.