EmpCo Richtlinie: Was der Mittelstand jetzt beachten muss
Die EmpCo-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbehauptungen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Nachhaltigkeitsversprechen müssen künftig belegbar sein. Falsche oder irreführende Angaben können dann teuer werden. Erfahren Sie, wie Sie jetzt entsprechend vorsorgen sollten.
17.11.2025
5 Minuten Lesezeit

Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/8251 ist eine EU-Richtlinie, die Greenwashing verhindern und Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen soll. EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) verpflichtet Unternehmen, bei Umweltversprechen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ konkrete und belegbare Informationen bereitzustellen. Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und tritt in Deutschland am 27. September 2026 in Kraft. Bis dahin haben Unternehmen noch Zeit, sich vorzubereiten.
EmpCo und Green Claims – das ist der Unterschied
Während die Green-Claims-Richtlinie in der Öffentlichkeit sehr präsent ist, fliegt EmpCo in der Wahrnehmung eher unter dem Radar. Ein Grund dürfte sein, dass die Green Claims-Richtlinie sehr umfangreiche Pflichten für Unternehmen vorsieht, entsprechend wurde die Tragweite von EmpCo bisher unterschätzt.
Die Green-Claims-Richtlinie sollte sehr detaillierte Anforderungen an den Nachweis von Umweltaussagen festlegen, etwa durch unabhängige Überprüfungen und Zertifizierungen. Momentan ist das Gesetzgebungsverfahren für die Green-Claims-Richtlinie allerdings ausgesetzt. Man befürchtet eine Über-Bürokratisierung für die Unternehmen. Ob das Verfahren wiederaufgenommen wird, ist offen.
Wichtig: Die EmpCo-Richtlinie ist bereits beschlossen und wird ab dem 27. September 2026 in Deutschland angewendet. EmpCo soll Greenwashing verhindern und fokussiert stark auf den Verbraucher:innenschutz, mit weitreichenden Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitskommunikation.
EmpCo: Diese Anforderungen müssen künftig erfüllt werden
Die EmpCo-Richtlinie wird im Rahmen der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) umgesetzt.
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Zu den wichtigsten Anforderungen von EmpCo gehört, dass Aussagen über künftige Umweltleistungen auf einem öffentlich einsehbaren, realistischen Umsetzungsplan2 beruhen müssen, aus dem hervorgeht, wie diese Verpflichtungen und Ziele erreicht werden. Das heißt, die Ziele müssen realistisch und messbar sein, außerdem müssen sie laut Richtlinie regelmäßig von einem externen Sachverständigen überwacht werden.
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Darüber hinaus sind Umweltaussagen künftig nur zulässig, wenn sie spezifiziert sind. Beispielsweise wäre „klimafreundliche Verpackung“ zu allgemein. „100 Prozent der für die Herstellung dieser Verpackung verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“, hingegen ist spezifisch.
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Außerdem sind pauschale Umwelt-Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ künftig untersagt, sofern sie nicht durch aussagekräftige Beweise untermauert werden. Der Gesetzgeber spricht von einer nachweisbaren „anerkannten, hervorragenden Umweltleistung“. Gemeint sind damit regulierte Verordnungen, die bestimmte Umweltleistungen und Kriterien definieren, wie es beispielsweise bei der Energie- und Verbrauchskennzeichnung der Fall ist, bei der Geräten bestimmte Energieklassen bescheinigt werden. Allerdings sind solche Verordnungen in der EU bisher sehr selten.
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Nachhaltigkeitssiegel sind ab September 2026 nur noch zulässig, wenn sie von staatlichen Stellen festgesetzt werden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überwacht wird.
Was ist bei der Umsetzung der EmpCo Richtlinie wichtig?
Nachhaltigkeitsverantwortliche sollten jetzt überprüfen, welche Aussagen ihr Unternehmen über Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte trifft. Dazu zählen unter anderem Werbebotschaften, Verpackungsinformationen oder Inhalte auf der Website. Wichtig: Die EmpCo betrifft auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu bereits bestehenden Produkten und Dienstleistungen. Ebenso sollte beachtet werden, dass man auch als reiner Inverkehrbringer von Produkten für die Umweltaussagen auf den Produkten verantwortlich ist.
Für Unternehmen als solche, können hingegen auch weiterhin Umweltaussagen getroffen werden, vorausgesetzt, sie sind nicht irreführend oder verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Beispielsweise ist es auch weiterhin möglich zu sagen, dass ein Unternehmen auf dem Weg ist, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Wie genau sämtliche EmpCo-Anforderungen umgesetzt werden können, ist noch nicht in allen Fällen abschließend geklärt. Beispielsweise sieht der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass ein QR-Code auf dem Produkt ausreicht, um auf eine Website mit den Spezifizierungen der Nachhaltigkeitsaussagen zu gelangen. Das würde lange Beipackzettel zu jeder Umweltaussage ersparen. Das europäische Grundwerk sieht dies allerdings nicht vor. Hier gilt es, weitere Spezifikationen seitens des Gesetzgebers abzuwarten.
Die Frage „Gilt die EmpCo für alle Unternehmen oder nur für B2C?“ lässt sich hingegen eindeutig beantworten: Die EmpCo-Richtlinie bezieht sich auf die Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen und fällt damit klar in den B2C-Kontext.
So wird EmpCo in Deutschland umgesetzt
In Deutschland wird die EmpCo-Richtlinie über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Bundesministerium für Justiz hat dazu bereits einen Referentenentwurf3 vorgelegt. Darin werden Begriffe wie „Umweltbehauptung“ und „Nachhaltigkeitssiegel“ definiert. Unternehmen müssen belegen, auf welcher Grundlage sie Umweltversprechen treffen. Besonders wichtig ist, dass auch die Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Transparenz über Umweltaspekte eines Produkts stärker in den Fokus rücken.
Welche Kosten drohen bei Verstoß gegen die EmpCo?
Die EmpCo-Richtlinie selbst sieht keine festen Bußgeldbeträge vor. Doch da sie in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wird, drohen bei einem Verstoß erhebliche Kosten und Konsequenzen. Bei schweren Verstößen könnten dann Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Einnahmen, die durch unrechtmäßige Werbung erzielt wurden, könnten von den Behörden eingezogen oder Marktzugänge beschränkt werden. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber:innen oder Verbraucherschutzverbände sind denkbar. Unabhängig von den monetären Kosten durch mögliche Bußgelder: Reputationsschäden können Folgekosten verursachen, die weitaus beträchtlicher sind als eine einzelne Strafzahlung.
Fazit: EmpCo ist mehr als „nur“ eine weitere Regulierung
Die EmpCo-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation. Das kommt der gesamten Nachhaltigkeitswirtschaft zugute. Wer jetzt handelt, schützt sich nicht nur vor Strafen und Abmahnungen: Unternehmen können durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie das Vertrauen von Kund:innen und Geschäftspartner:innen stärken und das eigene Marken-Image festigen. Entscheidend ist, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen und künftige Wording-Prozesse entsprechend anzupassen.
Die EmpCo-Regelung ist somit weit mehr als eine neue Bürokratie-Aufgabe: Die Richtlinie schafft eine faire Wettbewerbsgrundlage für alle Marktteilnehmenden. Unternehmen, die tatsächlich in nachhaltige Produkte investieren, werden damit vor unlauterem Wettbewerb durch Greenwashing geschützt.
EmpCo und ESG: So treffen Unternehmen rechtssichere und glaubwürdige Aussagen
Mit der neuen EmpCo-Richtlinie rückt die inhaltliche Substanz von Aussagen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Verantwortung in den Fokus der Gesetzgebung. Wie lässt sich damit glaubwürdige und regelkonforme Nachhaltigkeitskommunikation im Mittelstand verankern?

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Weiterführende Informationen
1 EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825
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