
EmpCo Richtlinie: Was der Mittelstand jetzt beachten muss
Die EmpCo-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbehauptungen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Nachhaltigkeitsversprechen müssen künftig belegbar sein. Falsche oder irreführende Angaben können dann teuer werden. Erfahren Sie, wie Sie jetzt entsprechend vorsorgen sollten.
12.02.2026
4 Minuten Lesezeit
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist eine EU-Richtlinie, die Greenwashing verhindern und Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen soll. EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) verpflichtet Unternehmen unspezifische Umweltversprechen wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ zu vermeiden und stattdessen spezifische Aussagen zu verwenden. Diese müssen durch konkrete Belege gestützt werden, die direkt auf dem Artikel zu finden sind.
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und tritt in Deutschland am 27. September 2026 in Kraft. Bis dahin haben Unternehmen noch Zeit, sich vorzubereiten.
EmpCo und Green Claims – das ist der Unterschied
Während die Green-Claims-Richtlinie in der Öffentlichkeit sehr präsent ist, fliegt EmpCo in der Wahrnehmung eher unter dem Radar. Ein Grund dürfte sein, dass die Green Claims-Richtlinie sehr umfangreiche Pflichten für Unternehmen vorsieht, entsprechend wurde die Tragweite von EmpCo bisher unterschätzt.
Die Green-Claims-Richtlinie sollte sehr detaillierte Anforderungen an den Nachweis von Umweltaussagen festlegen, etwa durch unabhängige Überprüfungen und Zertifizierungen. Momentan ist das Gesetzgebungsverfahren für die Green-Claims-Richtlinie allerdings ausgesetzt. Man befürchtet eine Über-Bürokratisierung für die Unternehmen. Ob das Verfahren wiederaufgenommen wird, ist offen.
Wichtig: Die EmpCo-Richtlinie ist bereits beschlossen und wurde am 19. Dezember 2025 in nationales Recht überführt. Ab dem 27. September 2026 wird die Richtlinie in Deutschland angewendet.
EmpCo: Diese Anforderungen müssen künftig erfüllt werden
Die EmpCo-Richtlinie wird im Rahmen der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) umgesetzt.
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Zu den wichtigsten Anforderungen von EmpCo gehört, dass Aussagen über künftige Umweltleistungen auf einem öffentlich einsehbaren, realistischen Umsetzungsplan beruhen müssen, aus dem hervorgeht, wie diese Verpflichtungen und Ziele erreicht werden. Das heißt, die Ziele müssen realistisch und messbar sein, außerdem müssen sie laut Richtlinie regelmäßig von einem externen Sachverständigen überwacht werden.
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Darüber hinaus sind Umweltaussagen künftig nur zulässig, wenn sie spezifiziert sind. Beispielsweise wäre „klimafreundliche Verpackung“ zu allgemein. „100 Prozent der für die Herstellung dieser Verpackung verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“, hingegen ist spezifisch.
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Außerdem sind pauschale Umwelt-Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ künftig untersagt, sofern sie nicht durch aussagekräftige Beweise untermauert werden. Der Gesetzgeber spricht von einer nachweisbaren „anerkannten, hervorragenden Umweltleistung“. Gemeint sind damit regulierte Verordnungen, die bestimmte Umweltleistungen und Kriterien definieren, wie es beispielsweise bei der Energie- und Verbrauchskennzeichnung der Fall ist, bei der Geräten bestimmte Energieklassen bescheinigt werden. Allerdings sind solche Verordnungen in der EU bisher sehr selten.
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Nachhaltigkeitssiegel sind ab September 2026 nur noch zulässig, wenn sie von staatlichen Stellen festgesetzt werden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überwacht wird.
Was ist bei der Umsetzung der EmpCo Richtlinie wichtig?
Nachhaltigkeitsverantwortliche sollten jetzt überprüfen, welche Aussagen ihr Unternehmen über Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte trifft. Dazu zählen unter anderem Werbebotschaften, Verpackungsinformationen oder Inhalte auf der Website. Wichtig: Die EmpCo betrifft auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu bereits bestehenden Produkten und Dienstleistungen. Ebenso sollte beachtet werden, dass man auch als reiner Inverkehrbringer von Produkten für die Umweltaussagen auf den Produkten verantwortlich ist.
Für Unternehmen als solche, können hingegen auch weiterhin Umweltaussagen getroffen werden, vorausgesetzt, sie sind nicht irreführend oder verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Beispielsweise ist es auch weiterhin möglich zu sagen, dass ein Unternehmen auf dem Weg ist, bis 2045 klimaneutral zu werden – sofern für diese Ziele spezifische Pläne zur Umsetzung vorliegen.
Lange war unklar wie die EmpCo-Anforderungen umgesetzt werden sollen. Beispielsweise sah der deutsche Gesetzesentwurf zunächst vor, dass ein QR-Code auf dem Produkt ausreicht, um auf eine Website mit den Spezifizierungen der Nachhaltigkeitsaussagen zu gelangen.
Stattdessen müssen Umweltaussagen tatsächlich auf demselben Medium durch Fakten hinreichend spezifiziert sein. Dabei ist zu beachten, dass sich dies nicht nur auf Produktverpackungen, sondern beispielsweise auch auf Websites bezieht. Bislang ist nicht vollständig klar, wann eine Umweltaussage als spezifisch genug gilt.
Die Frage „Gilt die EmpCo für alle Unternehmen oder nur für B2C?“ lässt sich hingegen eindeutig beantworten: Die EmpCo-Richtlinie bezieht sich auf die Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen und fällt damit klar in den B2C-Kontext.
So wird EmpCo in Deutschland umgesetzt
In Deutschland wird die EmpCo-Richtlinie über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das dritte Gesetz zur Änderung des UWG wurde am 19. Dezember 2025 beschlossen und wird ab dem 27. September 2026 wirksam.
Darin werden Begriffe wie „Umweltaussage“ und „Nachhaltigkeitssiegel“ definiert. Unternehmen müssen belegen, auf welcher Grundlage sie Umweltversprechen treffen. Besonders wichtig ist, dass auch die Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Transparenz über Umweltaspekte eines Produkts stärker in den Fokus rücken.
Welche Kosten drohen bei Verstoß gegen die EmpCo?
Die EmpCo-Richtlinie selbst sieht keine festen Bußgeldbeträge vor. Doch da sie in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wird, drohen bei einem Verstoß erhebliche Kosten und Konsequenzen. Bei schweren Verstößen könnten dann Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Einnahmen, die durch unrechtmäßige Werbung erzielt wurden, könnten von den Behörden eingezogen oder Marktzugänge beschränkt werden. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber:innen oder Verbraucherschutzverbände sind denkbar. Unabhängig von den monetären Kosten durch mögliche Bußgelder: Reputationsschäden können Folgekosten verursachen, die weitaus beträchtlicher sind als eine einzelne Strafzahlung.
Fazit: EmpCo ist mehr als „nur“ eine weitere Regulierung
Die EmpCo-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation. Das kommt der gesamten Nachhaltigkeitswirtschaft zugute.
Die EmpCo-Regelung ist somit weit mehr als eine neue Bürokratie-Aufgabe: Die Richtlinie schafft eine faire Wettbewerbsgrundlage für alle Marktteilnehmenden. Unternehmen, die tatsächlich in nachhaltige Produkte investieren, werden damit vor unlauterem Wettbewerb durch Greenwashing geschützt.
Die gute Nachricht ist: Die EmpCo-Richtlinie kann eine große Chance sein.
Wer jetzt handelt, schützt sich nicht nur vor Strafen und Abmahnungen: Unternehmen können durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie das Vertrauen von Kund:innen und Geschäftspartner:innen stärken, das eigene Marken-Image festigen und sich einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Entscheidend ist, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen und künftige Wording-Prozesse entsprechend anzupassen.
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EmpCo und ESG: So treffen Unternehmen rechtssichere und glaubwürdige Aussagen
Mit der neuen EmpCo-Richtlinie rückt die inhaltliche Substanz von Aussagen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Verantwortung in den Fokus der Gesetzgebung. Wie lässt sich damit glaubwürdige und regelkonforme Nachhaltigkeitskommunikation im Mittelstand verankern?

In unserer Webinar-Aufzeichnung erfahren Sie:
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Wie die EmpCo-Richtlinie in das EU-Regelwerk einzuordnen ist und was sie für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation bedeutet
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Welche Fallstricke bei Begriffen wie „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ lauern und wie Sie sie vermeiden
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Wie Agenturen und Unternehmen bereits heute markenstarke EmpCo-konforme Kommunikation gemeinsam gestalten
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Wie Sie mit leadity eine belastbare, datengestützte Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsaussagen schaffen – systematisch und effizient
FAQs zur EmpCo-Richtlinie
Fragen und Antworten zu der EmpCo-Richtlinie
Sollten Sie noch offene Fragen haben, schreiben Sie uns diese gerne an kontakt@leadity.de
Die EmpCo-Richtlinie soll Greenwashing verhindern und Verbraucher:innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Unternehmen müssen ihre Aussagen künftig konkreter formulieren und mit nachvollziehbaren Belegen stützen. In Deutschland wird die Richtlinie ab dem 27. September 2026 angewendet.
Die EmpCo-Richtlinie regelt vor allem, wie Unternehmen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucher:innen verwenden dürfen. Die Green-Claims-Richtlinie soll darüber hinaus detaillierte Anforderungen an den Nachweis von Umweltaussagen festlegen.
Umweltversprechen müssen künftig spezifisch, realistisch und belegbar sein. Aussagen über zukünftige Umweltleistungen brauchen einen öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zielen. Außerdem sollen pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ nur mit aussagekräftigen Belegen verwendet werden.
Pauschale Umweltaussagen sind künftig untersagt, wenn sie nicht durch aussagekräftige Belege gestützt werden können. Unternehmen sollten deshalb konkret benennen können, auf welche Umweltleistung sich eine Aussage bezieht und worauf sie basiert. Eine Formulierung wie „klimafreundliche Verpackung“ gilt beispielsweise als zu allgemein.
Nachhaltigkeitssiegel sind ab September 2026 nur noch zulässig, wenn sie von staatlichen Stellen festgesetzt wurden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Dieses System muss durch unabhängige Dritte überwacht werden. Unternehmen sollten deshalb prüfen, auf welcher Grundlage ihre Siegel vergeben werden.
Unternehmen sollten alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung, auf Verpackungen und auf ihrer Website überprüfen. Die Anforderungen gelten auch für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen. Auch Unternehmen, die Produkte lediglich in Verkehr bringen, tragen Verantwortung für die Umweltaussagen auf diesen Produkten.
Die EmpCo-Richtlinie bezieht sich auf die Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen und damit auf den B2C-Kontakt. Aussagen über das Unternehmen bleiben möglich, wenn sie nicht irreführend sind und nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Auch langfristige Ziele dürfen genannt werden, sofern dafür konkrete und spezifische Umsetzungspläne bestehen.
Unternehmen sollten für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klare Prüfprozesse festlegen. Jede Aussage braucht einen konkreten Bezug, belastbare Nachweise und eine verantwortliche Zuständigkeit. Eine Plattform wie leadity kann helfen, Strategien, Kennzahlen, Maßnahmen und Belege nachvollziehbar zu dokumentieren und für verschiedene Kommunikationskanäle nutzbar zu machen.
Die EmpCo-Richtlinie selbst legt keine festen Bußgeldbeträge fest. Bei schweren Verstößen können in Deutschland jedoch erhebliche Kosten entstehen, darunter mögliche Bußgelder, der Entzug unrechtmäßig erzielter Einnahmen oder Einschränkungen beim Marktzugang. Zusätzlich drohen Abmahnungen und langfristige Reputationsschäden.
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