
PPWR Verordnung – Was Unternehmen 2026 über die Verordnung wissen müssen
Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung und verändert die Anforderungen an Verpackungen in Europa grundlegend. Für Ihr Unternehmen wird entscheidend, Verpackungen nicht nur regelkonform zu gestalten, sondern auch Nachweise, Daten und Dokumentationen belastbar vorzuhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die PPWR regelt, wer betroffen ist und wie Sie die neuen Anforderungen strukturiert umsetzen können.
15.07.2026
7 Minuten Lesezeit
Gerade wenn Sie viele Verpackungen, mehrere Vertriebsregionen oder komplexe Lieferketten verwalten, steigt für Sie der Handlungsdruck. Denn Verpackungs-Compliance wird unter der PPWR deutlich daten- und nachweisintensiver. Wer Verpackungsdaten, technische Dokumentationen und Zuständigkeiten nicht strukturiert zusammenführt, riskiert hohen manuellen Aufwand, Unsicherheiten in der Umsetzung und vermeidbare Compliance-Risiken. Gleichzeitig zeigt sich: Wenn Sie sich frühzeitig vorbereiten, können Prozesse besser aufgestellt und regulatorische Anforderungen effizienter gesteuert werden.
Was ist die PPWR Verordnung?
Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der die Anforderungen an Verpackungen und den Umgang mit Verpackungsabfällen neu ordnet. Die Verordnung trat bereits am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft. Ihre Vorgaben gelten ab dem 12. August 2026.
Was bedeutet die PPWR Verordnung für Unternehmen?
Die PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation – erweitert die Anforderungen an Verpackungen, Nachweise und interne Prozesse deutlich. Viele Vorgaben treten schrittweise in Kraft. Sie sollten deshalb frühzeitig Strukturen aufbauen, auch wenn einzelne regulatorische Details noch weiter konkretisiert werden. Verpackungs-Compliance wird damit zunehmend zu einem datengetriebenen und auditfähigen Managementthema.
Welche Ziele verfolgt die PPWR?
Mit der PPWR Verordnung will die EU Umweltauswirkungen von Verpackungen reduzieren und das Aufkommen von Verpackungsabfällen reduzieren. Weitere Ziele der PPWR sind die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen und Recycling, um den Übergang hin zu einer Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.
Im Jahr 2024 lag das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland bei rund 362 Millionen Tonnen. Seit 2018 ist die Abfallmenge damit kontinuierlich gesunken – damals betrug sie rund 417 Millionen Tonnen. Die neue EU-Verpackungsverordnung soll dazu beitragen, diese Entwicklung weiter voranzutreiben und Verpackungsabfälle zusätzlich zu verringern.
PPWR – Wer ist betroffen?
Die PPWR gilt grundsätzlich für alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen sowie für alle Verpackungsabfälle, unabhängig von Verpackungsart oder Material. Damit sind nicht nur Verpackungshersteller betroffen. Die Verordnung richtet sich an verschiedene Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette. Betroffen sind Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber und Endvertreiber.
Für Unternehmen ist vor allem wichtig: Die PPWR betrifft nicht nur das eigentliche Inverkehrbringen von Verpackungen, sondern auch die Bereitstellung von Informationen und Nachweisen entlang der Lieferkette. So thematisiert Artikel 16 ausdrücklich die Informationspflicht der Lieferanten. Lieferanten müssen wichtige Informationen und Unterlagen an den Erzeuger weitergeben. Nur so kann nachgewiesen werden, dass eine Verpackung den Anforderungen der PPWR entspricht. Damit wird deutlich, dass Verpackungs-Compliance nicht an einer Stelle endet, sondern auf belastbare Daten und Zusammenarbeit zwischen mehreren Akteuren angewiesen ist.
Was sind die Kernelemente der PPWR Verordnung?
Die PPWR Verordnung betrifft unter anderem folgende Themenfelder: Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Kompostierbarkeit von Verpackungen, Minimierung von Verpackung, Wiederverwendbarkeit, Kennzeichnungspflicht, technische Dokumentation und Konformitätserklärungen, Reduzierung von Verpackungsabfällen und Recyclingziele.
Die Themenfelder im Detail:
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Recyclingfähigkeit: Recyclingfähigkeit gehört zu den zentralen Themen der PPWR. Damit rückt stärker in den Fokus, wie Verpackungen im regulatorischen Kontext bewertet werden und welche Daten dafür vorliegen müssen.
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Mindestrezyklatanteile: Für Kunststoffverpackungen legt die PPWR verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material fest. Ab 2030 gelten je nach Verpackungsart unterschiedliche Quoten. Zum Beispiel 30 % bei bestimmten kontaktempfindlichen PET-Verpackungen, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET und 35 % bei anderen Kunststoffverpackungen. Ab 2040 steigen diese Vorgaben weiter an.
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Kompostierbarkeit von Verpackungen: Ab dem 12. Februar 2028 müssen bestimmte Verpackungen, die als kompostierbar gelten, die Anforderungen an industrielle Kompostierung erfüllen. Dies betrifft auch an Obst und Gemüse angebrachte Aufkleber.
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Minimierung von Verpackung: Ein weiteres Themenfeld ist die Minimierung von Verpackungen. Ziel ist es, Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das Nötigste zu reduzieren, ohne dass ihre Funktion beeinträchtigt wird. Ab 2030 gelten dafür konkrete Anforderungen. Unzulässig sind dann grundsätzlich Verpackungen, die ihr Volumen nur künstlich vergrößern. Wie etwa durch falsche Böden, doppelte Wände oder unnötige Schichten.
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Wiederverwendbarkeit: Wiederverwendbarkeit ist ebenfalls Teil der PPWR. Ab dem 12. August 2026 gelten Verpackungen nur dann als wiederverwendbar, wenn sie mehrfach verwendet werden können. Dabei müssen sie auch bestimmte Anforderungen an Gestaltung, Hygiene, Sicherheit und Recyclingfähigkeit erfüllen. Wiederverwendbare Verpackungen müssen nicht nur praktisch funktionieren, sondern auch regulatorisch sauber bewertet und in passende Rückgabe- oder Wiederverwendungssysteme eingebunden werden.
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Kennzeichnungspflicht: Die PPWR umfasst außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung. Dadurch steigt der Bedarf, relevante Verpackungsinformationen strukturiert zu erfassen und nachvollziehbar bereitzustellen. Künftig sind harmonisierte Angaben zur Materialzusammensetzung vorgesehen. Für bestimmte Verpackungen kommen zusätzliche Hinweise zur Kompostierbarkeit, Wiederverwendbarkeit oder zum Rezyklatanteil hinzu. Teilweise sollen Informationen auch digital, etwa per QR-Code, bereitgestellt werden.
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Technische Dokumentation und Konformitätserklärungen: Mit Geltungsbeginn der neuen Verordnung ab dem 12. August 2026 treten die wesentlichen Regelungen zur Konformitätsbewertung in Kraft. Unternehmen müssen dann dokumentieren können, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen, und entsprechende technische Unterlagen strukturiert bereithalten.
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Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die PPWR sieht vor, das Verpackungsabfallaufkommen pro Kopf in der EU schrittweise zu senken. Gegenüber dem Bezugsjahr 2018 gelten folgende Reduktionsziele: bis 2030 mindestens 5 %, bis 2035 mindestens 10 % und bis 2040 mindestens 15 %.
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Recyclingziele: Auch bei den Recyclingzielen nennt die PPWR konkrete Vorgaben. Bis zum 31. Dezember 2025 müssen mindestens 65 % des Gewichts aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Bis 2030 steigt das Ziel auf 70 %. Zusätzlich gibt es materialbezogene Quoten, zum Beispiel 50 % für Kunststoffe, 70 % für Glas, 75 % für Papier und Karton sowie 50 % für Aluminium bis Ende 2025.
Welche Anforderungen ergeben sich daraus für Unternehmen?
Die PPWR bedeutet vor allem mehr Komplexität, höheren Dokumentationsaufwand und ein steigendes Compliance-Risiko. Besonders relevant ist das, wenn Sie mit vielen Verpackungen, mehreren Vertriebsregionen, komplexen Lieferketten oder hohem Dokumentationsaufwand arbeiten.
Verpackungs-Compliance wird damit zum Querschnittsthema: Daten, Prozesse, Fachbewertung und Nachweisführung greifen eng ineinander. Die Verantwortung ist häufig interdisziplinär verteilt. Das bedeutet, dass nicht nur die Geschäftsleitung verantwortlich ist, sondern auch Produkt- und Verpackungsentwicklung, Einkauf und Logistik.
Auch in anderen regulatorischen Kontexten zeigt sich, dass steigende Anforderungen an Transparenz, Nachweisführung und Lieferkettenmanagement Unternehmen vor neue organisatorische Herausforderungen stellen – etwa im Zusammenhang mit der EUDR.
Welche Strafen und Risiken drohen bei Verstößen?
Rechtliche Risiken und Sanktionen
Die PPWR Verordnung selbst nennt keine festen Bußgeldbeträge. Stattdessen müssen die Mitgliedstaaten bis zum 12. Februar 2027 nationale Sanktionsregelungen erlassen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Besonders wichtig: Bei Verstößen gegen die Artikel 24 bis 29 müssen Geldbußen zu den Sanktionen gehören. Diese Artikel betreffen zentrale Vorgaben zur Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, etwa übermäßige Verpackungen, verbotene Verpackungsformate, Wiederverwendung und Wiederbefüllung. Außerdem sieht die Verordnung vor, dass Mitgliedstaaten bei fortbestehender Nichtkonformität Sanktionen anwenden müssen. Für Unternehmen heißt das: Verstöße können nicht nur regulatorisch beanstandet, sondern auch aktiv sanktioniert werden.
Marktrisiken
Neben Sanktionen drohen auch klare Marktrisiken. Für Sie bedeutet das: Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch den Marktzugang gefährden, Produkte aus dem Vertrieb nehmen oder Lieferketten unterbrechen.
Denn die Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass Verpackungen nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie den festgelegten Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. Bleibt eine Nichtkonformität bestehen, können Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um die Bereitstellung der Verpackungen auf dem Markt zu untersagen oder dafür zu sorgen, dass die Verpackungen zurückgerufen oder vom Markt genommen werden.
Welche Chancen ergeben sich durch eine frühzeitige PPWR-Umsetzung für Sie?
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der PPWR Verordnung kann Ihnen helfen, Verpackungsdaten, Nachweise und Prozesse rechtzeitig zu strukturieren. Das schafft bessere Voraussetzungen, um regulatorische Anforderungen belastbar umzusetzen und internen Aufwand zu reduzieren. Zumal physische Produkte zunehmend auch unter weiteren datenintensiven Bewertungslogiken wie dem Product Carbon Footprint betrachtet werden.
Der zentrale Nutzen für Ihr Unternehmen liegt in:
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mehr Transparenz
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mehr Automatisierung
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mehr Sicherheit in der Verpackungs-Compliance
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einer strukturierten und priorisierten Nachweisführung
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der frühzeitigen Erkennung regulatorischer Anforderungen
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einer Reduzierung von Compliance-Risiken und manuellem Aufwand
Wie unterstützt leadity als PPWR Software bei der Umsetzung?
Eine PPWR-Software unterstützt Sie dabei, Verpackungsdaten zu zentralisieren, Nachweise strukturiert zu verwalten und regulatorische Anforderungen effizienter umzusetzen.
Zu den relevanten Funktionen gehören insbesondere:
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eine zentrale Verpackungsdatenbank für strukturierte Verpackungs- und Materialdaten.
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die Erstellung technischer Dokumentationen für verschiedene PPWR-Anforderungen. Etwa zur Stoffzusammensetzung, Kennzeichnung oder Wiederverwendbarkeit.
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die Erstellung von Konformitätserklärungen (Declaration of Conformity, DoC) gemäß PPWR-Anforderungen.
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ein Dokumenten- und Nachweismanagement für Lieferantendokumente, Zertifikate und Erklärungen.
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die Integration von Verpackungsdaten aus bestehenden Systemen.
So können Sie Anforderungen frühzeitig erkennen, Nachweise belastbar organisieren und ihre Verpackungsportfolios bewertbar, dokumentierbar und prüfbar machen.
PPWR: Was jetzt gilt – Ihr 7-Tage-Fahrplan für die wichtigsten Pflichten ab 12.08.
Ab dem 12. August rückt die PPWR für viele Unternehmen noch stärker in den Fokus. In unserem Webinar erfahren Sie, welche Anforderungen jetzt relevant sind, wie Sie Ihre Rolle richtig einordnen und welche Schritte Sie kurzfristig anstoßen sollten, um Daten, Nachweise und Zuständigkeiten strukturiert vorzubereiten.

In unserer Webinar-Aufzeichnung erfahren Sie:
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Welche Anforderungen ab dem 12. August unmittelbar relevant sind
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Ob Sie als Hersteller, Händler oder Importeur eingestuft werden und was das für Ihre Anforderungen bedeutet
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Wie Sie sich auf Anfragen strukturiert vorbereiten
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