
PPWR-Recyclingfähigkeit: Was Unternehmen jetzt wissen und prüfen müssen
Die PPWR setzt neue Vorgaben für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Doch was heißt das konkret für Ihr Unternehmen – und welche Fristen gelten? Viele Anforderungen greifen schrittweise. Verschaffen Sie sich früh einen Überblick über Ihre Pflichten. So wissen Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie die nächsten Schritte planen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Verpackungen systematisch prüfen und die Vorgaben einordnen.
29.10.2026
9 Minuten Lesezeit
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 und führt neue Vorgaben für Unternehmen ein. Die PPWR verlangt, dass alle Verpackungen recyclingfähig sind, die Unternehmen in Verkehr bringen. Doch was bedeutet die PPWR-Recyclingfähigkeit für Ihr Unternehmen konkret? Welche PPWR-Pflichten kommen in Zukunft noch auf Sie zu? Und wie bereiten Sie sich jetzt vor? Dieser Artikel ordnet die Pflichten ein. In unserem Magazin finden Sie zudem einen ausführlichen Überblick über die PPWR.
Was bedeutet Recyclingfähigkeit nach der PPWR?
Recyclingfähig nach der PPWR-Verordnung ist eine Verpackung dann, wenn sie zwei Anforderungen erfüllt:
1. Das zurückgewonnene Material der recycelten Verpackung muss eine ausreichende Qualität haben, um neuen Rohstoff zu ersetzen.
2. Die Verpackung muss sich getrennt sammeln und sortieren lassen. Dabei darf sie andere Abfallströme nicht verunreinigen. Außerdem muss sie in großem Maßstab recycelt werden.
Artikelempfehlung
PPWR Verordnung – Was Unternehmen 2026 über die Verordnung wissen müssen

Alles über die PPWR Verordnung: Was regelt die PPWR, wer ist betroffen und wie können Sie die neuen Anforderungen strukturiert umsetzen?
Recyclinggerecht gestaltet – Was heißt das konkret?
„Design for Recycling“ (DfR) bedeutet, Verpackungen so zu gestalten, dass sie recycelt werden können. Entscheidend ist nicht das Aussehen der Verpackung, sondern der Aufbau und die Materialien. Diese müssen sich trennen und passend sortieren lassen. Einzelne Bestandteile wie Verschluss, Etikett, Klebstoff oder Beschichtung dürfen nicht die Recyclingfähigkeit des Hauptteils beeinträchtigen.
Bei einer Getränkeflasche zählen die Flasche, der Verschluss und das Etikett. Alle Bestandteile müssen mit den etablierten Sammel-, Sortier- und Recyclingverfahren vereinbar sein. Wichtig für Ihre Planung: Die konkreten Kriterien für die einzelnen Design-for-Recycling-Kategorien stehen noch aus. Erfassen Sie schon jetzt alle Verpackungsdaten. So können Sie Ihre Verpackungen bewerten, sobald die Kriterien vorliegen.
Recyclingfähigkeit und Mindestrecyclinganteil sind nicht dasselbe
Recyclingfähigkeit und der Mindestrecyclinganteil – beide Anforderungen betreffen die Verpackung, aber sie beantworten unterschiedliche Fragen. Lässt sich die Verpackung nach Gebrauch sammeln, sortieren und recyceln? Das beschreibt ihre Recyclingfähigkeit. Wie viel bereits recycelter Kunststoff steckt in der Verpackung? Darum geht es beim Mindestrezyklatanteil. Rezyklat ist Material, das aus Abfällen zurückgewonnen und wieder eingesetzt wurde.
Eine PET-Flasche (PET = Polyethylenterephthalat) kann also so gestaltet sein, dass sie sich gut sortieren und recyceln lässt, aber aus neuem Kunststoff bestehen. Umgekehrt macht ein Anteil an recyceltem Kunststoff die Verpackung nicht automatisch gut recycelbar. Prüfen Sie Rezyklat im Material und Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen daher getrennt.
Ab wann gelten die Anforderungen an die PPWR-Recyclingfähigkeit?
Für die PPWR-Recyclingfähigkeit gilt nicht ein einziger Stichtag, sondern mehrere. Die PPWR Verordnung führt die Anforderungen stufenweise ein.
Anwendungsbeginn der Verordnung und erste Pflichten
Die PPWR besagt: „Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen recyclingfähig sein.“ Die konkreten Kriterien, nach denen die Recyclingfähigkeit bewertet wird, werden aber erst durch weitere EU-Rechtsakte festgelegt. Außerdem sieht die Verordnung für bestimmte Verpackungen Ausnahmen vor. Ob eine Ausnahme greift, hängt von der Verpackungsart und ihrer Verwendung ab.
Design-for-Recycling-Kriterien und Bewertungsstufen
Der erste konkrete Bewertungsschritt betrifft das Design for Recycling (DfR). Eine Verpackung muss so gestaltet sein, dass ihre Materialien recycelt werden können und das gewonnene Material neue Rohstoffe ersetzen kann. Die Recyclingfähigkeit wird in drei Leistungsstufen bewertet – Stufe A, B oder C. Diese kennzeichnen, wie gut eine Verpackung die Kriterien für recyclinggerechte Gestaltung erfüllt. Die EU gewichtet die Kriterien für jede Verpackungskategorie und berechnet daraus einen Prozentwert. Für die Stufe A braucht es 95 %, für Stufe B 80 % und für Stufe C 70 %. Unter 70 Prozent gilt die Verpackung als technisch nicht recyclingfähig und ihr Inverkehrbringen wird beschränkt.
Recycling im großen Maßstab und spätere Anforderungen
Mit „Recycled at Scale“, also Recycling im großen Maßstab, kommt eine weitere Prüfung hinzu. Es reicht nicht aus, dass eine Verpackung recyclinggerecht gestaltet ist. Sie muss auch tatsächlich gesammelt, sortiert und in relevantem Umfang recycelt werden. Die PPWR bewertet dafür, wie viel Verpackungsmaterial einer Kategorie auf den Markt kommt und wie viel davon recycelt wird. Die PPWR verpflichtet Hersteller, für ihre Verpackungen finanzielle Beiträge im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu leisten. Künftig soll auch die Recyclingstufe die Höhe dieser Beiträge beeinflussen. Die EU muss noch festlegen, wie hoch die Beiträge je Stufe ausfallen.
Alle Anforderungen auf einen Blick
Für einige Anforderungen gibt es zwei mögliche Zeitpunkte. Warum ist das so? Die PPWR koppelt einige Pflichten an weitere EU-Rechtsakte. Tritt der jeweilige Rechtsakt rechtzeitig in Kraft, gilt der Termin aus der Verordnung. Kommt er später, verschiebt sich der Start entsprechend.
| Frist | Was gilt? | Was heißt das für Ihr Unternehmen? |
| Seit dem 12. August 2026 | Grundpflicht: Verpackungen müssen recycelbar sein. | Listen Sie Ihre Verpackungen auf. Legen Sie fest, wer die Daten pflegt. |
| EU-Kommission: bis 1. Januar 2028 | Die EU-Kommission legt Kriterien und Prüfmethode für recyclinggerechte Verpackungen fest. | Danach steht fest, nach welchen Regeln Sie Ihre Verpackungen bewerten. |
| Für Unternehmen: ab 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts. Es gilt der spätere Termin. | Neue Verpackungen müssen mindestens Stufe C erreichen. | Prüfen Sie Ihre Verpackungen nach den neuen Regeln. Planen Sie bei Bedarf Änderungen ein. |
| EU-Kommission: bis 1. Januar 2030 | Die EU-Kommission legt fest, wie sie Recycling im großen Maßstab bewertet. | Die Methode zeigt, woran die EU das Recycling Ihrer Verpackungsart misst. |
| Für Unternehmen: ab 1. Januar 2035 oder fünf Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts. Es gilt der spätere Termin. | Verpackungen müssen dann auch im großen Maßstab recycelt werden. | Prüfen Sie, ob Ihre Verpackungsart tatsächlich in großem Maßstab recycelt wird. |
| Ab dem 1. Januar 2038 | Stufe C reicht nicht mehr. Erforderlich sind Stufe A oder B. | Prüfen Sie, ob Ihre Verpackungen Stufe A oder B erreichen. Planen Sie Änderungen für Verpackungen der Stufe C. |
Wer ist von den Vorgaben zur PPWR-Recyclingfähigkeit betroffen?
Welche Pflichten der PPWR-Recyclingfähigkeit für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Die PPWR unterscheidet vier Rollen: Erzeuger, Lieferant, Importeur und Vertreiber.
Pflichten der Erzeuger
Wer gilt als Erzeuger? Als Erzeuger gilt, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt. Zu den Pflichten der Erzeuger gehört es, die Verpackung anhand der EU-Kriterien zu bewerten. Sie dokumentieren die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackung und legen den Nachweis in den technischen Unterlagen ab. Vor dem Inverkehrbringen führt der Erzeuger die vorgeschriebene Konformitätsbewertung durch und erstellt die technische Dokumentation. Sobald der Erzeuger die Konformität nachweist, stellt er die EU-Konformitätserklärung aus.
Pflichten der Lieferanten
Wer gilt als Lieferant? Ein Unternehmen oder eine Person, das beziehungsweise die Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert. Lieferanten müssen dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen geben, die er benötigt, um die Konformität der Verpackung nachzuweisen. Dazu können Angaben zu Materialien, Bestandteilen und Verpackungsaufbau gehören. Der Erzeuger nutzt diese Informationen für seine Bewertung und Dokumentation.
Pflichten der Importeure
Wer gilt als Importeur? Ein in der EU ansässiges Unternehmen oder eine Person, das oder die Verpackungen aus einem Drittland erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Importeure müssen sicherstellen, dass der Erzeuger die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt und die technische Dokumentation erstellt hat. Hat ein Importeur Grund zu der Annahme, dass eine Verpackung die geltenden Anforderungen nicht erfüllt, darf er sie nicht auf den Markt bringen, bis die Konformität hergestellt ist.
Pflichten der Vertreiber
Wer gilt als Vertreiber? Ein Unternehmen oder eine Person in der Lieferkette, das oder die Verpackungen auf dem Markt bereitstellt – mit Ausnahme des Erzeugers und des Importeurs. Vertreiber sind dazu verpflichtet, beim Bereitstellen von Verpackungen die PPWR-Anforderungen sorgfältig zu berücksichtigen. Ist eine Verpackung nicht konform, dürfen sie diese nicht weiter auf dem Markt bereitstellen, bis die Konformität hergestellt ist. Vertreiber müssen Verpackungen so lagern und transportieren, dass sie konform bleiben.
PPWR-Recyclingfähigkeit umsetzen: So gehen Unternehmen vor
Um die PPWR-Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen zu prüfen, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Beachten Sie, dass die Kommission die genauen Kriterien und Bewertungsmethoden für die einzelnen Verpackungskategorien noch festlegen wird.
1. Erfassen Sie Ihre Verpackungen und klären Sie die Zuständigkeiten
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Listen Sie alle Verpackungen auf, die Ihr Unternehmen in der EU auf den Markt bringt – auch Um-, Transport- und Versandverpackungen. Notieren Sie zu jeder Verpackung, ob Ihr Unternehmen als Erzeuger, Lieferant, Importeur oder Vertreiber handelt.
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Bestimmen Sie, wer die Prüfung koordiniert und fehlende Daten bei Lieferanten einholt.
2. Dokumentieren Sie die Materialien und den Aufbau jeder Verpackung
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Notieren Sie Material, Verpackungsart und Bestandteile wie Etikett, Verschluss, Klebstoff oder Beschichtung.
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Notieren Sie, welche Teile fest verbunden und welche separat sind. Das ist wichtig, weil integrierte und getrennte Bestandteile unterschiedlich bewertet werden.
3. Recyclingfähigkeit nach den geltenden Kriterien bewerten
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Prüfen Sie, welche EU-Kriterien und Bewertungsmethoden für die jeweilige Verpackungskategorie gelten.
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Halten Sie fest, nach welcher Methode und mit welchem Stand Sie geprüft haben. Aktualisieren Sie die Bewertung, sobald neue Regeln gelten.
4. Holen Sie Informationen und Nachweise bei Lieferanten ein
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Fragen Sie Lieferanten nach den technischen Angaben, die Ihre Bewertung braucht – beispielsweise zu Materialien, Bestandteilen und Verpackungsaufbau. Sie müssen dem Erzeuger die nötigen Informationen und Unterlagen bereitstellen.
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Halten Sie fehlende oder widersprüchliche Angaben fest. Führen Sie Nachweise zum Rezyklatanteil getrennt: Das ist eine eigene PPWR-Anforderung und nicht dasselbe wie Recyclingfähigkeit.
5. Legen Sie fest, was zuerst ansteht und dokumentieren Sie jede Änderung
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Beginnen Sie mit Verpackungen, bei denen wichtige Daten fehlen oder Änderungen nötig sein könnten. Legen Sie jeweils den nächsten Schritt und die zuständige Person fest.
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Halten Sie Bewertung, Nachweise, offene Fragen und Änderungen fest. Der Nachweis zur Recyclingfähigkeit gehört in die technische Dokumentation.
Was bedeutet der PPWR-Mindestrecyclinganteil?
Der Mindestrecyclinganteil bzw. Mindestrezyklatanteil legt fest, wie viel recycelter Kunststoff in einer Kunststoffverpackung enthalten sein muss. Der Mindestrezyklatanteil sagt nicht aus, ob die Verpackung selbst recyclinggerecht gestaltet ist. Die Mindestanteile richten sich nach Verpackungsart und -format. Sie gelten frühestens ab 2030. Tritt der EU-Rechtsakt zur Berechnung und Prüfung später in Kraft, beginnt die Pflicht erst drei Jahre danach. Ab 2040 steigen die Mindestwerte.
| Kunststoffverpackung | Mindestanteil ab 2030 | Mindestanteil ab 2040 |
| Kontaktempfindliche Verpackungen aus PET (ausgenommen Einweggetränkeflaschen) | 30 % | 50 % |
| Kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET (ausgenommen Einweggetränkeflaschen) | 10 % | 25 % |
| Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff | 30 % | 65 % |
| Sonstige Kunststoffverpackungen | 35 % | 65 % |
Was sollten Unternehmen jetzt für die PPWR-Recyclingfähigkeit tun?
Sie können auch ohne alle Detailregeln schon starten. Erfassen Sie, welche Verpackungsdaten Sie bereits haben und welche Angaben noch fehlen. Klären Sie, wer zuständig ist, und ordnen Sie jeder Verpackung die passende Rolle in Ihrem Unternehmen zu. Ergänzen Sie fehlende Daten und sammeln Sie Angaben zu Materialien und Bestandteilen. Führen Sie Informationen zum Rezyklatanteil getrennt von der Bewertung der Recyclingfähigkeit. Verfolgen Sie Fristen und neue EU-Regeln. Aktualisieren Sie Ihre Prüfung, sobald die Kriterien gelten. Weitere Informationen zu den PPWR-Pflichten finden Sie in unserem Überblick zur PPWR-Kennzeichnungspflicht.
So behalten Sie mit leadity den Überblick über Ihre PPWR-Pflichten
Um die Pflichten der PPWR-Verordnung zu erfüllen, brauchen Sie vor allem Ordnung und einen strukturierten Überblick. Doch Verpackungsdaten, Fristen und Nachweise liegen oft in verschiedenen Teams. Führen Sie sie an einem Ort zusammen, um offene Anforderungen zur PPWR-Recyclingfähigkeit früher zu erkennen. Unsere PPWR-Software unterstützt Sie dabei, Verpackungsdaten zu zentralisieren, Nachweise strukturiert zu verwalten und regulatorische Anforderungen effizienter umzusetzen.
Ihre Vorteile mit leadity:
-
eine zentrale Verpackungsdatenbank für Ihre Verpackungs- und Materialdaten.
-
Sie erstellen technische Dokumentationen schneller und bilden darin Vorgaben zu Stoffzusammensetzung, Kennzeichnung und Wiederverwendbarkeit ab.
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Sie erstellen Konformitätserklärungen (Declaration of Conformity, DoC) gemäß den PPWR-Anforderungen in einem zentralen System.
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Sie verwalten Lieferantendokumente, Zertifikate und Erklärungen zentral und nachvollziehbar.
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Sie übernehmen Verpackungsdaten aus bestehenden Systemen.
Fazit: PPWR-Recyclingfähigkeit strukturiert vorbereiten
Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Anforderungen an Verpackungen, Daten und Nachweise. Welche Pflichten gelten, hängt von der Verpackungsart und Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Erfassen Sie Ihr Verpackungsportfolio, klären Sie Zuständigkeiten und schließen Sie Datenlücken. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte. Einen Gesamtüberblick über die Verordnung finden Sie in unserem Überblick zur PPWR-Verordnung.
PPWR kompakt: Die 6 Prüfungen für belastbare PPWR-Nachweise
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 für Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Unternehmen müssen wissen, welche Verpackungen sie auf den Markt bringen, relevante Daten bündeln und die Konformität nachweisen. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, ob Ihr Verpackungsportfolio PPWR-konform aufgestellt ist und wo Sie noch nachschärfen sollten.

In dieser Checkliste erfahren Sie:
-
Welche Ihrer Verpackungen von der PPWR betroffen sind und welche Rollen dabei relevant werden
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Wie Sie Verpackungsdaten und Nachweise korrekt der richtigen Einheit zuordnen und eine Declaration of Conformity erstellen
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Wie Sie Ihre Verpackungsdaten strukturiert erfassen, zentral zusammenführen und Compliance-Risiken frühzeitig vermeiden
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FAQs zur PPWR-Recyclingfähigkeit
Fragen und Antworten zur PPWR-Recyclingfähigkeit
Sollten Sie offene Fragen zur PPWR-Recyclingfähigkeit haben, schreiben Sie uns diese gerne an kontakt@leadity.de
Unter dem Grundsatz der PPWR-Recyclingfähigkeit müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Genauer: Eine Verpackung ist nach der PPWR-Verordnung recyclingfähig, wenn die Rohstoffe nach dem Recycling qualitativ ausreichen, um neue Rohstoffe zu ersetzen. Außerdem muss die Verpackung sich getrennt sammeln und sortieren lassen und auch im großen Maßstab recyclingfähig sein. Dabei darf sie andere Abfallströme nicht verunreinigen.
Die allgemeine Pflicht gilt seit dem 12. August 2026. Die Anforderungen an das Design for Recycling gelten ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der dazugehörigen EU-Rechtsakte. Das Recycling im großen Maßstab wird ab 2035 oder fünf Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte relevant. Ab 2038 sind grundsätzlich nur noch die Bewertungsstufen A oder B zulässig.
Der Erzeuger bewertet die Recyclingfähigkeit und dokumentiert die Konformität. Lieferanten müssen ihm dafür die benötigten Informationen und Unterlagen bereitstellen. Importeure und Vertreiber haben eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten.
Die Vorgaben können für zahlreiche Akteure relevant sein. Denn die PPWR erfasst grundsätzlich Verpackungen, die in der EU auf den Markt kommen, unabhängig davon, ob sie leer oder befüllt sind und aus welchem Material sie bestehen. Daher sind auch Um-, Transport- und Versandverpackungen relevant. Welche Pflichten ein Unternehmen genau hat, hängt von seiner Rolle in der Lieferkette ab.
Grundsätzlich gilt die Recyclingfähigkeitsanforderung für alle Verpackungen, die in der EU auf den Markt kommen. Für Kleinstunternehmen gilt eine Sonderregel: Unter bestimmten Voraussetzungen zählt der Verpackungslieferant als Erzeuger.
Erfassen Sie zuerst Ihre Verpackungen und klären Sie, wer im Unternehmen für die Prüfung zuständig ist. Dokumentieren Sie Materialien und Bestandteile, holen Sie fehlende Angaben bei Lieferanten ein und bewerten Sie die Verpackung nach den jeweils geltenden EU-Kriterien. Halten Sie Bewertungsstand und offene Fragen fest, damit Sie die Prüfung aktualisieren können, wenn sich die Kriterien ändern.
Recyclingfähigkeit beschreibt, ob sich eine Verpackung sammeln, sortieren und recyceln lässt. Der Mindestrezyklatanteil gibt an, wie viel recycelter Kunststoff in einer Kunststoffverpackung enthalten sein muss.
Ja. Denn die allgemeine Pflicht zur Recyclingfähigkeit gilt bereits seit dem 12. August 2026. Unternehmen sollten jetzt ihr Verpackungsportfolio erfassen, Zuständigkeiten klären und fehlende Material- und Lieferantendaten zusammentragen. Die Bewertungskriterien und die Anforderungen an das Recycling im großen Maßstab greifen stufenweise später.





